Aufgaben des Kirchenvorstands und im Pfarramt – Wer sitzt wann am Lenker?

Sowohl Kirchenvorstand als auch Pfarrerin oder Pfarrer haben in der Kirchengemeinde festgelegte Aufgabenbereiche. Es gibt zwar keine „Grauzonen" aber doch eine enge Verzahnung beider Bereiche. Die kirchliche Ordnung ist so angelegt, dass eine gute, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit Basis für eine gelingende Zusammenarbeit beider ist. Beide Partner müssen daher den Aufgabenbereich des anderen kennen und respektieren, damit das Zusammenspiel beider zum Wohl der Gemeinde gelingt.

Der Kirchenvorstand ist das (einzige) Leitungsorgan der Kirchengemeinde. Er entscheidet und berät im Rahmen der gesamtkirchlichen Ordnung über alle Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Er leitet nach der Schrift und gemäß dem Bekenntnis innerhalb der kirchlichen Ordnung die Gemeinde (geistliche Gemeindeleitung) und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich.


Sie sind der Leitungskreis der Gemeinde und nicht das Mitarbeiter-Team, das gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer alle Aufgaben alleine bewältigen. Denn sonst gerät er allzu leicht in die Situation, immer selbst anzupacken, anstatt in der Gemeinde nach denen Ausschau zu halten, die für eine Aufgabe geeignet und auch bereit sind oder dazu ermutigt werden können.


Also: Leitungskreis ist nicht gleichbedeutend mit Mitarbeiterkreis. Das schließt nicht aus, dass Kirchenvorstände auch mit anpacken, wo es nötig ist.
 

Aufgaben des Kirchenvorstandes

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes umfassen

  • die Vertretung der Kirchengemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen,
  • die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Kirchengemeinde,
  • die Mitverantwortung für die Seelsorge,
  • die Aufstellung von Pfarrdienstordnungen,
  • die Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers im Falle des Wahlrechts der Kirchengemeinde und die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung in den übrigen Fällen,
  • die Mitwirkung bei der Errichtung neuer Pfarrstellen und der Bildung neuer Pfarrbezirke sowie bei Änderungen im Bestand und der Begrenzung der Kirchengemeinde,
  • die Entscheidung über die finanziellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde,
  • die Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion,
  • die Zuständigkeit für die Gebäude.

Kirchenvorsteher und - Vorsteherinnen sind geistliche Wegbegleiter oder Wegbegleiterinnen der Pfarrerinnen und Pfarrer. Tätigkeiten, wie Begrüßung zum Gottesdienst, Schriftlesung und der Besuchsdienst, können dazu gehören.