Bleibt die Kirche im Dorf?

veröffentlicht 01.04.2026 von Norbert Dreßler, Ev. Auferstehungsgemeinde Gräveneck und Weinbach

Die Presse berichtete über die Beschlüsse der Dekanatssynode zur Gebäudebedarfs- und Entwicklungsplanung im Rahmen des Reformprozesses EKHN 2030. Aber was bedeuten die Beschlüsse für unsere Kirchengemeinde? Hierzu möchten wir zum besseren Verständnis noch einige Hintergrundinformationen und Erläuterungen geben.

Reformprozess EKHN 2030, was bedeutet das?

Geringere Mitgliederzahlen und daraus resultierende niedrigere Einnahmen aus der Kirchensteuer zwingt auch die Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zum Sparen. Im Rahmen des von der Landessynode beschlossenen Reformprozesses EKHN2030 sind u.a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

Bildung von Nachbarschaftsräumen 

In diesen sollen die darin zusammengefassten Kirchengemeinden enger zusammenarbeiten und Ressourcen gemeinsam nutzen. Die Zusammenarbeit kann in der Rechtsform einer Arbeitsgemeinschaft, als Gesamtkirchengemeinde oder als eine fusionierte Kirchengemeinde erfolgen. Von den einzelnen Kirchengemeinden übernehmen die Nachbarschaftsräume die Personal-, Haushalts- und Gebäudeverantwortung sowie die Verwaltung.

In unserem Nachbarschaftsraum „Evangelisch Weil-Taunus“ (früher: Ost) haben die Kirchenvorstände die Bildung der „Gesamtkirchengemeinde Weil-Lahn-Taunus“ zum 01.01.2027 beschlossen.

Die bisherigen 12 Kirchengemeinden bleiben als Ortskirchengemeinden dieser Gesamtkirchengemeinde bestehen. Als „Auferstehungsgemeinde Gräveneck und Weinbach“ können wir aber aufgrund unserer Größe 6 Mitglieder in den aus maximal 26 Personen bestehenden neuen Gesamtkirchenvorstand entsenden.

Bis zur Neuwahl im Jahr 2027 setzt sich der Gesamtkirchenvorstand aus allen gewählten Mitgliedern der aktuellen Kirchenvorstände zusammen, wobei diese aus ihren Reihen einen geschäftsführenden Vorstand bilden.

Verkündigungsteams

Es werden Verkündigungsteams gebildet. In unserem Nachbarschaftsraum bzw. der Gesamtkirchengemeinde werden aufgrund der gesunkenen Mitgliederzahl anstatt der bisher sieben nur noch fünf Pfarrpersonen tätig sein. Die Stellen von 2 Pfarrpersonen, die die Altersgrenze erreichen, werden nicht mehr besetzt. 

Folgende Pfarrpersonen bleiben uns erhalten:

  • Konstanze Buddruss
  • Martin Frölich
  • Hans-Peter Fuchß
  • Jörg Lange
  • Christine Lindemann

Diese sollen durch einen Gemeindepädagogen unterstützt werden und bilden zusammen das sogenannte Verkündigungsteam. 

Das Verkündigungsteam ist dann für alle Ortsgemeinden zuständig, wobei aber eine gewisse Aufgabenverteilung (Konfirmandenarbeit, Seelsorge, Verwaltung, Senioren) vorgesehen ist. Die endgültige Ausgestaltung wird aktuell unter den Pfarrpersonen abgestimmt.

Die bisherigen Seelsorgebezirke bleiben deshalb nicht bestehen. Dennoch kann man für Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen seine Wunschpfarrerin oder seinen Wunschpfarrer wählen, sofern dies terminlich möglich ist.

Gemeinsames Gemeindebüro

Die bisherigen Pfarrbüros werden in einem gemeinsamen Gemeindebüro für die Gesamtkirchengemeinde zusammengefasst. Wegen der zentralen Lage wird der Sitz in Weilmünster sein. Es werden die Räumlichkeiten des dortigen kommunalen Bürgerbüros nach dem Umzug in das neue Rathausgebäude übernommen. Der Aufbau dieses Gemeindebüros ist organisatorisch aber bereits seit 01.02.2026 unter der Leitung von Pfarrer Frölich im Gange.

Reduzierung der Bauunterhaltungslast

Vorgabe der Landessynode ist es, die Bauunterhaltungslast um 20% zu reduzieren. Grundlage hierfür ist eine sogenannte Gebäudebedarfs- und Entwicklungsplanung.

Im ersten Schritt wurden 3 Gebäudegruppen gebildet:

  • Kirchen
  • Pfarrhäuser
  • Gemeindehäuser und Versammlungsräume

Diese wurden anschließend in 3 Kategorien eingeordnet.

  • Kategorie A erhält erhöhte oder volle Bauzuweisungen von der Landeskirche.
  • Kategorie B erhält Bauzuweisungen von der Landeskirche nur noch für Dach und Fach (also die Außenhülle).
  • Kategorie C erhält keine Bauzuweisungen mehr von der Landeskirche. 

Grundsätzlich gilt: Die nicht durch Zuweisungen gedeckten Aufwendungen müssen vollständig von der Gesamtkirchengemeinde getragen werden. 

Wie bisher erhalten die Kirchengemeinden für Maßnahmen unter 20.000 € generell keine Zuweisungen von der Landeskirche. Gerade dieser Aspekt hat bei der Kategorisierung eine nicht unerhebliche Rolle gespielt. 

Zur Vorbereitung wurden alle Kirchen und Gemeindehäuser durch eine Arbeitsgruppe besichtigt, die aus Mitgliedern der Kirchengemeinden und Fachleuten der Kirchenverwaltung bestand. Durch die Fachleute wurden mehrere Vorschläge für eine Eingruppierung vorgelegt, mit denen das Einsparziel von 20% Unterhaltungskosten erreicht werden konnte. 

Von der Arbeitsgruppe wurde aus den Vorschlägen in Abstimmung mit den Kirchenvorständen eine endgültige Beschlussempfehlung für die Dekanatssynode erarbeitet. 

Hier ein Überblick:

Pfarrhäuser

Von Pfarrpersonen bewohnte Pfarrhäuser werden grundsätzlich in Kategorie A oder B eingruppiert. Unter B fallen unsere beiden Pfarrhäuser in Gräveneck und Weinbach.

Bei den anderen Pfarrhäusern wird überprüft, ob diese kostentragend vermietet oder aber veräußert werden können.

Kirchen oder Gemeindehäuser

Bei der Einordnung wurden Aspekte des Denkmalschutzes, Alters und Zustand der Gebäude sowie mögliche Kosten für Renovierungsarbeiten berücksichtigt. Hierbei waren auch Kompromisse notwendig.

Besonders bei den Gemeindehäusern haben wir Wert darauf gelegt, die Gebäude in Wirbelau und Elkerhausen in zu erhalten und in die Kategorie A oder B einzuordnen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass pro Gemeindemitglied (in der Gesamtkirchengemeinde) nur 4 qm Versammlungsfläche finanziert werden.

Es war deshalb notwendig, Gebäude in die Kategorie C einzuordnen, deren Unterhaltungsaufwand überschaubar ist. Wie bereits oben erwähnt, müssen Maßnahmen unter 20.000 € sowieso von der Kirchengemeinde getragen werden. Hierunter fallen u.a. neuere oder grundsanierte Kirchen, wie bei uns die Kirche in Falkenbach. Diese wurde vor geraumer Zeit innen und außen grundsaniert, so dass auf absehbare Zeit außer „Schönheitsreparaturen“ keine größeren Maßnahmen anstehen werden.

Manche Gebäude, insbesondere historische Kirchen mussten sinnvollerweise in die Kategorie A eingestuft werden, z.B. weil Arbeiten an deren Innengestaltung hohe Kosten verursachen, ein Sanierungsstau besteht oder der Denkmalschutz dem entgegensteht und diese Arbeiten die finanziellen Möglichkeiten unserer Gesamtkirchengemeinde übersteigen würde..

Fazit

Werden in unserem Nachbarschaftsraum Kirchen geschlossen oder Gemeindehäuser verkauft? Dies kann man eindeutig verneinen!

Natürlich wird es fühlbare Veränderungen geben, an die sich die Gemeindemitglieder sicherlich erst gewöhnen und evtl. auch kompromissbereit sein müssen. Sei es beim Konfirmandenunterricht, der künftig nicht mehr wöchentlich, sondern blockweise stattfinden soll, oder bei den Gottesdiensten an den hohen christlichen Feiertagen. Wir gehen davon aus, dass auch bei der Zahl der verbleibenden Pfarrpersonen hierfür eine vertretbare Lösung gefunden werden wird.